Satzungsänderung

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Vorstand – Kernvorstand – Vereinsausschuss:

Vorstand (eingetragen im Vereinsregister):
Vorsitzender / 2. Vorsitzender / Vorsitzender Finanzen

Kernvorstand:
Vorstand (eingetragen im Vereinsregister)
+ Leiter Verwaltung, Sportlicher Leiter Herren, Sportlicher Leiter Jugend, Leiter Objektunterhalt

Vereinsausschuss:
Kernvorstand
+ stellvertretende Leiter für Finanz, Verwaltung, Herren, Jugend, Objektunterhalt
+ Abteilungsleiter der eigenständigen Abteilungen (Walking/Gymnastik, Tanzen, AH)
+ Beisitzer + Ehrenvorstände + Social Media Beauftragte

Satzungsänderungen – 1

  • § 15 Gesamtvorstand (Vereinsausschuss) Absatz 1: Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus:

a) dem erweiterten Vorstand

b) dem Stellvertreter der Verwaltung und Finanzen (neu: dem Stellvertretern Leitern der Verwaltung, Finanzen, sportliche Leitung Herren und Jugend und Leitung Objektunterhalt)

c) den Beisitzern

d) den Abteilungsleitern (neu: den Abteilungsleitern der eigenständigen Abteilungen)

e) SR-Obmann – zu streichen wird ersetzt durch (neu: Leiter Social Media)

f) dem Ehrenvorstand

g) Vereinsehrenamtsbeauftragten – zu streichen (Rolle wird Verwaltung zugeordnet)

  • § 17 Erweiterter Vorstand Absatz 1: Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht aus:

a) dem 1. Vorstand

b) dem 2. Vorstand

c) dem Vorsitzenden der Finanzen

d) dem Vorsitzenden der Verwaltung (neu: Leiter Verwaltung)

e) dem Sportwart (neu: Sportlicher Leiter Herren)

f) dem Jugendleiter (neu: Sportlicher Leiter Jugend)

f) neu: Leiter Objektunterhalt

Satzungsänderungen – 2

  • § 21 Die Vereinsjugend (Verweis auf JFG Team Moosburg entfällt!)

1. Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr durch den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel im Rahmen der Grundsätze nach § 3 dieser Satzung unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgabenstellung des Vereins.

2. Der/die Vereinsjugendleiter/in ist Mitglied des erweiterten Vorstands und der/die Stellvertreter/in sind Mitglieder des Gesamtvorstandes.

3. Bei der Vereinsjugend im Fußball können nach den Richtlinien des BFV die Aufgaben im Rahmen dieser Vereinssatzung, einer Jugend-Förder-Gemeinschaft übertragen werden.

4. Die Aufgabenübertragung ist nur möglich, wenn der TSV Moosburg in der JFG als Stammverein mitwirkt und die JFG diese Aufgaben nach den Richtlinien des BFV und im Rahmen seiner Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendvollversammlung erfüllt.

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